Hier versuchen wir, die Antworten auf die
häufigsten Fragen zu geben, die im Zusammenhang mit dem Erwerb einer
Fahrerlaubnis auftauchen können. Sollte Ihre Frage hiermit nicht beantwortet
werden können, klicken Sie bitte auf Kontakt.
Wann soll ich mit der Ausbildung beginnen?
Die theoretische Prüfung darf frühestens drei Monate und die praktische
Prüfung frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.
Da die Ausbildung eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt, ist es ratsam,
rechtzeitig mit der Ausbildung zu beginnen, wenn man seinen Führerschein gleich
am Geburtstag haben möchte.
Man kann bis zu 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters mit der Ausbildung
beginnen.
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Was muss ich zur Anmeldung mitbringen?
Zur Anmeldung selbst brauchen Sie gar nichts mitbringen.
Für die Bearbeitung des Führerscheinantrages ist es notwendig, einen Sehtest,
eine Bescheinigung über lebensrettende Sofortmaßnahmen (wird bei einer
Erweiterung nicht benötigt) und ein Passbild vorzulegen.
Den Sehtest kann man bei jedem Optiker machen (Kosten: EUR 5,90).
Den Kurs in lebensrettenden Sofortmaßnahmen können Sie bei jeder dafür
zugelassenen Stelle machen, z.B. Deutsches Rotes Kreuz, Johanniter-Unfall-Hilfe,
Malteser, ASB.
Wir empfehlen die M.A.U.S. (Medizinische Ausbildungen und Seminare), da diese
jede Woche ohne vorherige Anmeldung Kurse durchführen.
Die Kurse finden jeden Samstag in der Zeit von 9.00 bis 15.30 Uhr statt
(Heidelberg, Alte Eppelheimer Straße 38).
Dort kann man auch den Sehtest machen (bitte Ausweis mitnehmen).
Die Kursgebühr beträgt bei allen Organisationen ca. EUR 18,--
Diese 3 Dinge (Passbild, Sehtestbescheinigung, Bescheinigung über Kurs in
lebensrettenden Sofortmaßnahmen) sollten Sie in den nächsten Tagen / Wochen nach
der Anmeldung besorgen.
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Was mache ich mit dem Führerscheinantrag?
Den ausgefüllten Führerscheinantrag bekommen Sie von uns.
Diesen Antrag müssen Sie zusammen mit dem Passbild, dem Sehtest und der
Bescheinung über den Kurs in lebensrettenden Sofortmaßnahmen bei der für Sie
zuständigen Gemeinde- / Stadtverwaltung abgeben.
Im Rhein-Neckar-Kreis ist dies das Rathaus bzw. Einwohnermeldeamt.
In Heidelberg ist das Bürgeramt zuständig :
Bergheimer Straße 69 (Nähe Stadtbücherei)
| Öffnungszeiten: | Montag und Freitag | 8.00 - 12.00 |
| Dienstag und Donnerstag | 8.00 - 16.00 | |
| Mittwoch | 8.00 - 17.30 |
Wenn Sie möchten, erledigen wir diese Formalitäten für Sie.
In diesem Fall wird noch eine Kopie von Vorder- und Rückseite des Ausweises
benötigt.
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Wie oft muss ich am theoretischen Unterricht teilnehmen?
Grundsätzlich müssen Sie 12 mal am Grundunterricht teilnehmen.
Zusätzlich müssen Sie je nach beantragter Fahrerlaubnisklasse noch an
klassenspezifischen Zusatzunterrichten teilnehmen (alle Unterrichte je 90
Minuten):
| Klasse B | 2x |
| Klasse M | 2x |
| Klasse A1 | 4x |
| Klasse A | 4x |
| Klasse C | 10x |
| Klasse CE | 4x |
| Klasse L | 2x |
| Klasse T | 6x |
(Sie wissen nicht, was die Klassen bedeuten?
Hier
finden Sie eine Erklärung)
Wer bereits eine Fahrerlaubnis besitzt, erhält einen Bonus und muss nur noch an
6 Grundunterrichten teilnehmen.
Für den Erwerb einer Mofa- Prüfbescheinigung muss man 6 mal am Unterricht
teilnehmen.
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Wieviele Fahrstunden brauche ich bis zur Prüfung?
Dies kann leider niemand zuverlässig voraussagen.
Die praktische Ausbildung ist unterteilt in eine Grundausbildung und die
besonderen Ausbildungsfahrten.
Lediglich bei den besonderen Ausbildungsfahrten (Überlandfahrten,
Autobahnfahrten, Nachtfahrten) ist eine gesetzliche Mindestanzahl festgelegt.
Die Anzahl der Übungsfahrstunden in der Grundausbildung ist immer ein Kompromiss
zwischen dem Bestreben, die Ausbildungskosten niedrig zu halten und dem Wunsch,
sein Fahrzeug im Straßenverkehr sicher zu beherrschen und die Prüfung zu
bestehen.
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Wie melde ich mich an?
Der einfachste Weg ist, direkt in eine unserer Fahrschulen zu gehen.
Hier finden Sie Adressen und Unterrichtszeiten.
Sie können sich auch telefonisch anmelden. Hier finden
Sie unsere Telefonnummern.
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