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Führerschein mit 17 *NEU*
Klasse B
Klasse BE
Klasse M
Klasse S
Klasse A1
Klasse A (beschränkt)
Klasse A (unbeschränkt)
Klasse C / CE
Klasse L
Klasse T
Mofa

 

 


Führerschein mit 17 *NEU* (begleitetes Fahren, BF 17)

Als letztes der 16 Bundesländer macht nun auch Baden-Württemberg beim Modellversuch des Führerscheins ab 17 mit. Etwa mit 16 1/2 Jahren kann man sich für die Führerscheinklasse B oder BE anmelden, absolviert ganz normal die theoretische und praktische Ausbildung und Prüfung und erhält frühestens mit 17 Jahren eine sog. Prüfungsbescheinigung. Bis zum 18. Geburtstag darf man nur mit einer Begleitperson fahren.

Ausführliche Informationen zum begleiteten Fahren.

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Klasse B (der “Autoführerschein”)

Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3500 kg und höchstens 8 Sitzplätzen (außer Fahrersitz).

Auch mit Anhängern

Die Klasse B beinhaltet die Klassen M und L

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Klasse BE (der “Anhängerführerschein fürs Auto”)

Zugfahrzeuge der Klasse B, mit Anhängern, für die der Führerschein Klasse B nicht ausreicht.

Mindestalter: 18 Jahre

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Klasse M (der “Mopedführerschein”)

Krafträder mit höchstens 50 cm³ Hubraum und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h. Krafträder der Klasse M, die bis zum 31.12.2001 erstmals zugelassen werden, dürfen noch 50 km/h laufen.

Mindestalter: 16 Jahre

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Klasse S (Micro-Cars, Trikes und Quads)

Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge, max. 45 km/h, max. 50 cm³ (Benzinmotor) bzw. max. 4 kW (Diesel- und Elektromotor), Leermasse max. 350 kg (bei Elektromotor gemessen ohne Batterien)

Mindestalter: 16 Jahre

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Klasse A1 (der Führerschein für Leichtkrafträder)

Krafträder mit höchstens 125 cm³ Hubraum und höchstens 11 kW (ca. 15 PS) Motorleistung. Wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, darf nur Leichtkrafträder fahren, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 80 km/h beträgt.

Mindestalter: 16 Jahre

Die Klasse A1 beinhaltet die Klasse M

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Klasse A beschränkt (der Motorradführerschein mit Leistungsbeschränkung)

Krafträder mit einer Motorleistung von höchstens 25 kW (= 34 PS) und einem Verhältnis von Leistung / Leergewicht von höchstens 0,16 kW/kg. Die Leistungsbeschränkung wird nach zweijährigem Führerscheinbesitz automatisch aufgehoben.

Mindestalter: 18 Jahre

Die Klasse A (beschränkt) beinhaltet die Klassen A1 und M

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Klasse A unbeschränkt (der Motorradführerschein ohne Leistungsbeschränkung)

Zur „offenen“ Klasse A führen zwei Wege:

1. Der so genannte Direkteinstieg mit einer Ausbildung und Prüfung auf einem Motorrad ohne Leistungsbeschränkung.

Mindestalter: 25 Jahre

2. Wer die Klasse A beschränkt zwei Jahre besitzt, bekommt die unbeschränkte Klasse A automatisch nach zwei Jahren. Hierfür ist weder eine Ausbildung, eine Prüfung noch eine Umschreibung des Führerscheins nötig.

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Klasse C (der „Lkw-Führerschein“)

Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7500 kg und höchstens 8 Sitzplätzen (außer Fahrersitz), auch mit Anhängern bis 750 kg zul. Gesamtmasse.

Mindestalter: 18 Jahre, gewerbliche Güterbeförderung jedoch erst ab 21 Jahren.

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Klasse CE (der Führerschein für Lkw mit Anhänger und Sattelkraftfahrzeuge)

Fahrzeuge der Klasse C mit Anhängern über 750 kg zul. Gesamtmasse.

Mindestalter: 18 Jahre, gewerbliche Güterbeförderung jedoch erst ab 21 Jahren.

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Klasse L

Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 32 km/h, auch mit Anhängern bis 25 km/h.

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderfahrzeuge bis 25 km/h, auch mit Anhängern.

Mindestalter: 16 Jahre

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Klasse T

Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres: 40 km/h), auch mit Anhängern. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen der Land- und Forstwirtschaft bis 40km/h, auch mit Anhängern.

Mindestalter: 16 Jahre

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Mofa

Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von max. 25 km/h.

Mindestalter: 15 Jahre

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