Umschreibungen ausländischer Führerscheine

Sie besitzen einen ausländischen Führerschein und sind in Deutschland gemeldet? In diesem Fall ist Ihr ausländischer Führerschein noch sechs Monate gültig. Nach Ablauf dieser Frist muss Ihr Führerschein umgeschrieben werden. (Wenn Sie einem EU-Staat angehören, dann brauchen Sie Ihren Führerschein nicht umschreiben!)
Bei uns haben Sie die Möglichkeit, Ihren Führerschein umzuschreiben.

Folgende Unterlagen benötigen Sie:
- Personalausweis oder Reisepass
- erste Meldebestätigung in Deutschland
- ein biometrisches Passfoto
- ausländischer Führerschein mit Übersetzung von einem Übersetzungsbüro (z.B. von anerkannten Automobilclubs wie ADAC)
- Welche weiteren speziellen Voraussetzungen Sie für die Umschreibung Ihres ausländischen Führerscheins benötigen, entnehmen Sie bitte der Staatenliste oder informieren Sie sich bei der zuständigen Behörde: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, Fahrerlaubnisse z.B. in 74889 Sinsheim

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