Krafträder, die nicht zu einer der anderen Klassen gehören und dreirädrige Kraftfahrzeuge (Trikes) mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
Mindestalter: bei Krafträdern: 20 Jahre bei mindestens 2-jährigem Vorbesitz der Klasse A2, 24 Jahre bei direktem Zugang ohne Vorbesitz.
Bei Trikes: 21 Jahre.
Die Klasse A beinhaltet die Klassen AM, A1 und A2.